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Kurze Antwort
Meist ja, wenn das Unternehmen in einem anderen Bundesstaat ein Büro, Mitarbeiter oder Eigentum hat. Das gilt dort als „Geschäftstätigkeit“, also registriert sich das Unternehmen dort als ausländische Corporation, ernennt einen Registered Agent und reicht auch den Jahresbericht dieses Bundesstaats ein. Online-Verkäufe an Kunden in einem Bundesstaat erfordern allein meist keine Registrierung.
So funktioniert dieses Tool
Jeder Bundesstaat definiert „Geschäftstätigkeit“ in seinem eigenen Recht. Dieses Tool nutzt die üblichen Kriterien. Wir prüfen Ihren genauen Fall vor der Einreichung.
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Quellen
Aktualisiert am . Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen von Gründern
Der Bundesstaat kann Gebühren und Strafen erheben, und das Unternehmen kann vor den Gerichten dieses Bundesstaats eventuell erst nach der Registrierung klagen.
Für die Registrierung oft ja, für Lohnsteuern fast immer. Prüfen Sie die Regeln dieses Bundesstaats.
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